Schwerpunkte

Arbeitsrecht für Ärzte, Heilberufler, Kliniken und Krankenhäuser

Arbeitsrechtliche Probleme prägen mittlerweile den Alltag der Heilberufler und der Kliniken. Das Individualarbeitsrecht und das Betriebsverfassungsrecht, neben Tarifrecht und Schlichtungsrecht sowie das Arbeitskampfrecht rücken immer mehr in den Vordergrund. Zudem sind steuerliche und sozialrechtliche Aspekte zu beachten, wie zum Beispiel Fragen zum Arbeitszeitgesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Mutterschutzgesetz und Schwerbehindertenrecht.

Einen weiteren Schwerpunkt bilden im Klinikbereich die Chefarztverträge. Das Bundesarbeitsgericht setzt hier Maßstäbe. Als Beispiel soll nur auf die Problematik der sog. Entwicklungsklauseln hingewiesen werden. Bestehende Verträge müssen gegebenenfalls angepasst werden, um potentielle Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Wirtschaftliche Zwänge bewegen dazu, über Sondervereinbarungen zu befristeten Arbeitsverträgen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz und über die Altersteilzeit nachzudenken. Kliniken tendieren auch daher zunehmend dazu, Haustarife in Abstimmung mit den Betriebsräten / Mitarbeitervertretungen zu entwickeln.

Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht können teuer werden - für alle Beteiligten. Ein qualifizierter Anwalt zur Lösung der anfallenden Probleme ist daher unentbehrlich.


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