Schwerpunkte

Arztrecht, Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht

Ärzte und Zahnärzte, die sich für eine Selbstständigkeit in freier Praxis, in einem Medizinischen Versorgungszentrum oder für eine Anstellung entscheiden, sehen sich umfassenden Reglementierungen und Vorschriften ausgesetzt, die sie bei ihrer täglichen Berufsausübung zu beachten haben. Das Normgefüge des Vertragsarztrechts und des Arztrechts umfasst unterschiedliche Rechtsgebiete, wie z. B. das Zivilrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht und im speziellen eine unüberschaubare Anzahl an untergesetzlichen Rechtsnormen, wie z. B. Bundesmantelverträge, EBM und Bema-Z, Gesamtverträge, Prüfvereinbarungen, Satzungsrecht (Satzung einer KV, Disziplinarordnung, Honorarverteilungsvertrag, etc.).
Innerhalb der ärztlichen Versorgungsstrukturen, der Niederlassung und Berufsausübung vollziehen sich ständig einschneidende Änderungen, die zum Teil existenzielle Auswirkungen für den Arzt haben. Da kaum ein Arzt im Rahmen seiner Ausbildung auf diese Aufgabe genügend vorbereitet worden ist und es auch nicht möglich ist, neben der originären ärztlichen Tätigkeit einen Überblick über das Normgefüge und dessen Anforderungen zu bekommen, ist eine Beratung durch einen qualifizierten Anwalt unerlässlich.


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