Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Gesellschaftsrechts der Heilberufe ist insbesondere das Zusammenspiel von Zivilrecht und Sozialrecht zu beachten. Inhaltlich umfasst das Gesellschaftsrecht unter anderem die Gestaltung von Praxis- oder Klinikkaufverträgen, Verträgen der ärztlichen Berufsausübungs- und Praxisgemeinschaften sowie die Abfassung von Konsiliararzt-, Kooperations- und Managementverträgen.
Aufgrund der Besonderheiten des Vertragsarztrechts reichen hier allein Kenntnisse im "normalen" zivilrechtlichen Gesellschaftsrecht nicht aus, um die erforderliche Rechtssicherheit für die speziellen Vertragsgestaltungen zu erlangen, so dass auch hier eine qualifizierte Beratung und Vertretung durch den Rechtsanwalt unerlässlich ist.
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