Schwerpunkte

Heilmittelerbringungsrecht und Hilfsmittelerbringerrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten und Ergotherapeuten sowie Logopäden) als auch Hilfsmittelerbringer in allen anfallenden Rechtsfragen.
Angefangen von der Praxisgründung betreuen wir Sie in allen Zulassungsfragen und bieten Ihnen kompetente Hilfe zur Lösung arbeitsrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen sowie bei der Gestaltung der einschlägigen Verträge.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich "Abrechnungsstreitigkeiten mit den Kostenträgern". Abrechnungsprüfungen durch die Krankenkassen haben insbesondere im Bereich der Heilmittelerbringer enorm an Bedeutung gewonnen. Folge dieser Prüfungen durch sogenannte "Task-Force-Einheiten" der Krankenkassen sind oft hohe Rückforderungen, Vertragsstrafen und gelegentlich Zulassungsentziehungen. Dem Leistungserbringer auch für diesen "Fall der Fälle" schnelle und kompetente Hilfe anzubieten, ist unser Anliegen.
Darüber hinaus veranstalten wir für Heilmittelerbringer und Hilfsmittelerbringer regelmäßig Seminare und Schulungen zu aktuellen Themenschwerpunkten. Derzeit findet in Kooperation mit dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e. V. das Seminar "Abrechnungsprüfungen durch die Krankenkasse" im gesamten Bundesgebiet statt.


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